Die Beamten der Zollverwaltung sind befugt, Reisende an allen Ein- und Ausreisepunkten von Ras Al Khaimah zu durchsuchen und zu kontrollieren. Wenn Sie verbotene oder eingeschränkt zugelassene Waren, Handelswaren oder Tabak / Alkohol bei sich führen, die die angegebenen Grenzwerte überschreiten, melden Sie diese bitte unverzüglich. Im Zweifelsfall melden Sie diese bitte dem Kontrolleur.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, dürfen Sie die folgenden Dinge für den persönlichen Gebrauch mitbringen, wenn Sie in die VAE reisen:
Bei der Ein- und Ausreise in die VAE müssen Sie Bargeld, Schecks und andere Finanz- und Inhaberpapiere mit einem Wert von mehr als 100.000 AED anmelden. Minderjährige unter -18 Jahren haben keinen Anspruch.
Das sind Waren, die in den VAE gänzlich verboten sind.
Bestimmte Waren sind zum Schutz von Gesundheit und Umwelt verboten oder eingeschränkt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der RAK Gemeinde 00971 (0) 7 2332422 oder unter [email protected]
Dies sind Waren, die Sie nicht ohne behördliche Genehmigung wie z.B. einer Lizenz oder Einfuhrgenehmigung importieren dürfen.
Für Schmuggel gelten hohe Strafen
ZOLLRECHTE
Die Zollinspektoren erwarten, dass sie ihre Arbeit mit der Zusammenarbeit und Unterstützung der reisenden Öffentlichkeit erledigen können. Sie haben das Recht, Personen, die in die VAE ein- und ausreisen, anzuhalten, zu inspizieren und zu befragen, wenn es sich um verbotene und eingeschränkte Waren wie Drogen und Schusswaffen handelt oder wenn sie begründeten Verdacht haben, dass jemand Waren oder andere Gegenstände mitnimmt, die beschlagnahmt werden müssten.
RECHTE DER REISENDEN
Reisende haben das Recht zu erwarten, dass die Zollinspektoren höflich, unparteiisch und integer sind. Bei der Beschlagnahme von Waren oder Fahrzeugen durch den Zoll erhalten Sie ein Formular, in dem die beschlagnahmten Gegenstände aufgeführt und die Gründe dafür erläutert werden.
Alle Berufungen müssen innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Beschlagnahme schriftlich bei der RAK-Zollstelle eingehen und können anschließend beim Gericht erster Instanz angehört werden.
Sofern sie nicht verboten oder eingeschränkt sind, können Sie die Rückgabe Ihrer Waren beantragen – auch wenn Sie akzeptieren, dass die RAK-Zollabteilung ein gesetzliches Recht hatte, sie zu beschlagnahmen. Dies wird als versöhnlicher Vergleich (Kompromiss) bezeichnet und beinhaltet ein separates Berufungsverfahren für Personen, die mit Entscheidungen über die Rückgabe von Gegenständen unzufrieden sind. Ihr Antrag auf Rückgabe Ihrer Waren muss innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Beschlagnahme schriftlich bei der RAK-Zollstelle eingehen.
Weitere Einzelheiten zu Straftaten und Verfahren finden Sie im RAK Customs Offenses Manual (Zolldelikthandbuch von RAK).
Wenn Sie Informationen über den Schmuggel in RAK oder den VAE haben, einschließlich illegal importierter Drogen, Alkohol, Zigaretten, Tabak und aller anderen verbotenen oder eingeschränkten Waren, rufen Sie bitte das RAK Customs Risk Management Team (Risikomanagementteam des RAK Zolls) unter der Nummer 072 333 733 733 Durchwahl 999 oder wenden Sie sich per E-Mail an [email protected]
Alle von Ihnen angegebenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere allgemeine Hinweise benötigen, wenden Sie sich bitte an die Zollabteilung von RAK.
RAK Customs Department (RAK Zollabteilung)
Head Office, PO Box 8
Ras Al Khaimah, UAE
Tel: 00 971 (0) 7 2333733
Fax: 00 971 (0) 7 2330233
Email: [email protected]
Weitere Informationen finden Sie unter www.rakcustoms.rak.ae
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