Durch den Zoll gehen

Die Beamten der Zollverwaltung sind befugt, Reisende an allen Ein- und Ausreisepunkten von Ras Al Khaimah zu durchsuchen und zu kontrollieren. Wenn Sie verbotene oder eingeschränkt zugelassene Waren, Handelswaren oder Tabak / Alkohol bei sich führen, die die angegebenen Grenzwerte überschreiten, melden Sie diese bitte unverzüglich. Im Zweifelsfall melden Sie diese bitte dem Kontrolleur.

Das dürfen Sie mitbringen

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, dürfen Sie die folgenden Dinge für den persönlichen Gebrauch mitbringen, wenn Sie in die VAE reisen:

  • 400 Zigaretten.
  • 50 Zigarren.
  • 500 Gramm Tabak zum Rauchen.
  • 4 Liter alkoholische Getränke oder zwei Kisten Bier.
  • Geschenke und Souvenirs im Wert von unter AED 3.000.

Vom Zoll befreit sind:

  • Alle mobilen Musikabspielgeräte
  • Ein Radio
  • TV
  • Multimedia-Kamera / Gerät
  • Mobiltelefone
  • Sportausrüstung und Zubehör
  • Laptops
  • Tablets
  • Drucker und Computerzubehör
  • Kinderwagen und Buggys für Kinder

Bargeldanmeldung

Bei der Ein- und Ausreise in die VAE müssen Sie Bargeld, Schecks und andere Finanz- und Inhaberpapiere mit einem Wert von mehr als 100.000 AED anmelden. Minderjährige unter -18 Jahren haben keinen Anspruch.

Das dürfen Sie nicht mitbringen

VERBOTENE WAREN

Das sind Waren, die in den VAE gänzlich verboten sind.

  • Alle Betäubungsmittel wie Heroin, Kokain, Amphetamine, Tabletten, die Halluzinationen hervorrufen, Cannabis, Haschisch, Mohnstroh, Samen, Hanf usw. Alle in Anlage IV des Betäubungsmittelgesetzes 14 von 1995 von AUE & Anlage IV des Übereinkommens von 1961 über die internationale Betäubungsmittelkontrolle aufgeführten Arzneimittel und psychotropen Substanzen, die in Anlage 1 des Psychotropieabkommens von 1971 enthalten sind
  • Paan und Naswar
  • Offensivwaffen wie Schwerter, Schwerthalter, Klappmesser, Schmetterlingsmesser, Schiebedolche, Gurtschlossmesser, Todessterne, Tarnmesser (nichtmetallische) Messer, als Alltagsgegenstände getarnte Messer, Schlagringe, Knüppel, Blasrohre, Schlagstöcke und andere Kampfsportausrüstung
  • Druckluftwaffen
  • Elektroschockgeräte
  • Feuerwerkskörper
  • Nicht kommerziell hergestellte gekochte Lebensmittel, Fleisch und geschlachtete Vögel
  • Radioaktive Materialien
  • Glücksspielgeräte und -ausrüstung
  • Gedruckte Veröffentlichungen, die der islamischen Lehre widersprechen oder absichtlich Unmoral implizieren, z. B. auf/in Fotografien, Karten, Büchern, Zeitschriften, Filmen, Videos und DVDs
  • Gegenstände, die mit schwarzer Magie und Hexerei zu tun haben
  • Waren israelischen Ursprungs
  • Gefälschte, nachgemachte und patentverletzende Waren, z.B. Uhren, CDs, DVDs, Medikamente, Designartikel und Kleidung

Bestimmte Waren sind zum Schutz von Gesundheit und Umwelt verboten oder eingeschränkt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der RAK Gemeinde 00971 (0) 7 2332422 oder unter [email protected]

Eingeschränkte Waren

Dies sind Waren, die Sie nicht ohne behördliche Genehmigung wie z.B. einer Lizenz oder Einfuhrgenehmigung importieren dürfen.

  • Militärwaffen, Sprengstoffe und Munition
  • In den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige und nicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Passagiere dürfen maximal drei Monate lang verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rezeptpflicht) für den persönlichen Gebrauch in die Vereinigten Arabischen Emirate bringen, sofern sie in der Lage sind, ein gültiges ärztliches Rezept eines registrierten Arztes vorzulegen. Alle Medikamente sollten in der Originalverpackung und nicht abgelaufen sein. Arzneimittel, die in Anhang IV des Betäubungsmittelgesetzes 14 von 1995 der VAE und in Anhang IV des Übereinkommens von 1961 des International Narcotic Control Board aufgeführt sind, dürfen von internationalen Reisenden nicht mit in die VAE gebracht werden. Psychopharmaka sind ohne vorherige Genehmigung des Gesundheitsministeriums (www.moh.gov.ae) nicht gestattet, auch nicht für den persönlichen Gebrauch, in kleinen Mengen und / oder auf ärztliche Verschreibung. Solche Medikamente werden beschlagnahmt und die Person/-en, die sie mit sich führen, werden strafrechtlich verfolgt.
  • Vom Aussterben bedrohte Arten, einschließlich lebender oder toter Tiere, Vögel und Pflanzen sowie daraus hergestellte Teile oder Waren. Dazu gehören beispielsweise Pelze, Elfenbein oder Leder, die von einer bedrohten Art stammen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Umwelt und Wasser der VAE (MoEW) – Tel.: 800-3050 oder unter www.moew.gov.ae
  • Bestimmte Pflanzen und ihre Erzeugnisse, einschließlich Bäume, Sträucher, Kartoffeln, bestimmte Früchte, Zwiebeln und Samen. Weitere Informationen erhalten Sie bei MoEW – Tel.: 800-3050 oder unter www.moew.gov.ae
  • Haustiere oder Nutztiere dürfen in die oder aus den VAE reisen, wenn sie die geltenden Vorschriften erfüllen, einschließlich einer gültigen Einfuhrgenehmigung, die von der VAE MoEW vor der Reise erteilt wird. Den Online-Antrag und weitere Informationen finden Sie unter www.moew.gov.ae

Schmuggel

Für Schmuggel gelten hohe Strafen

  • Bringen Sie niemals etwas für jemand anderen in die VAE.
  • Bringen Sie niemals verbotene Waren in die VAE.
  • Wenn Sie fahren, stellen Sie sicher, dass jeder, der mit Ihnen reist, weiß, welche Waren verboten oder eingeschränkt sind. Wenn festgestellt wird, dass Sie Waren in einem Fahrzeug schmuggeln, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Zollrecht und Rechte der Reisenden

ZOLLRECHTE

Die Zollinspektoren erwarten, dass sie ihre Arbeit mit der Zusammenarbeit und Unterstützung der reisenden Öffentlichkeit erledigen können. Sie haben das Recht, Personen, die in die VAE ein- und ausreisen, anzuhalten, zu inspizieren und zu befragen, wenn es sich um verbotene und eingeschränkte Waren wie Drogen und Schusswaffen handelt oder wenn sie begründeten Verdacht haben, dass jemand Waren oder andere Gegenstände mitnimmt, die beschlagnahmt werden müssten.

RECHTE DER REISENDEN

Reisende haben das Recht zu erwarten, dass die Zollinspektoren höflich, unparteiisch und integer sind. Bei der Beschlagnahme von Waren oder Fahrzeugen durch den Zoll erhalten Sie ein Formular, in dem die beschlagnahmten Gegenstände aufgeführt und die Gründe dafür erläutert werden.

So können Sie Berufung einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Beschlagnahme rechtswidrig war

Alle Berufungen müssen innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Beschlagnahme schriftlich bei der RAK-Zollstelle eingehen und können anschließend beim Gericht erster Instanz angehört werden.

So können Sie die Rückgabe Ihrer Waren beantragen

Sofern sie nicht verboten oder eingeschränkt sind, können Sie die Rückgabe Ihrer Waren beantragen – auch wenn Sie akzeptieren, dass die RAK-Zollabteilung ein gesetzliches Recht hatte, sie zu beschlagnahmen. Dies wird als versöhnlicher Vergleich (Kompromiss) bezeichnet und beinhaltet ein separates Berufungsverfahren für Personen, die mit Entscheidungen über die Rückgabe von Gegenständen unzufrieden sind. Ihr Antrag auf Rückgabe Ihrer Waren muss innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Beschlagnahme schriftlich bei der RAK-Zollstelle eingehen.

Weitere Einzelheiten zu Straftaten und Verfahren finden Sie im RAK Customs Offenses Manual (Zolldelikthandbuch von RAK).

Schmuggelinformationen für den Zoll

Wenn Sie Informationen über den Schmuggel in RAK oder den VAE haben, einschließlich illegal importierter Drogen, Alkohol, Zigaretten, Tabak und aller anderen verbotenen oder eingeschränkten Waren, rufen Sie bitte das RAK Customs Risk Management Team (Risikomanagementteam des RAK Zolls) unter der Nummer 072 333 733 733 Durchwahl 999 oder wenden Sie sich per E-Mail an [email protected]

Alle von Ihnen angegebenen Informationen werden vertraulich behandelt.

Weitere Informationen

Wenn Sie Fragen haben oder weitere allgemeine Hinweise benötigen, wenden Sie sich bitte an die Zollabteilung von RAK.

RAK Customs Department (RAK Zollabteilung)
Head Office, PO Box 8
Ras Al Khaimah, UAE
Tel: 00 971 (0) 7 2333733
Fax: 00 971 (0) 7 2330233
Email: [email protected]

Weitere Informationen finden Sie unter www.rakcustoms.rak.ae

visitrasalkhaimah